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   BPatG, 08.10.2001 - 10 W (pat) 16/01   

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BPatG, 08.10.2001 - 10 W (pat) 16/01 (https://dejure.org/2001,29265)
BPatG, Entscheidung vom 08.10.2001 - 10 W (pat) 16/01 (https://dejure.org/2001,29265)
BPatG, Entscheidung vom 08. Oktober 2001 - 10 W (pat) 16/01 (https://dejure.org/2001,29265)
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  • BPatG, 22.05.2001 - 33 W (pat) 285/00
    Auszug aus BPatG, 08.10.2001 - 10 W (pat) 16/01
    Gegen diesen Beschluß hat der Markeninhaber Beschwerde eingelegt, die der 33. Senat des Bundespatentgerichts am 22. Mai 2001 (33 W (pat) 285/00) zurückgewiesen hat.

    2. Der Zulässigkeit der Klage steht im übrigen auch die Rechtskraft des in dem Verfahren 33 W (pat) 285/00 ergangenen Beschlusses des 33. Senats des Bundespatentgerichts entgegen.

  • BGH, 29.04.1969 - X ZB 14/67

    Aufhebung eines Erteilungsbeschlusses des Patentamts - Versagung eines

    Auszug aus BPatG, 08.10.2001 - 10 W (pat) 16/01
    Eine unmittelbar an das Bundespatentgericht gerichtete Klage auf Verpflichtung des Patentamts zur Erstellung bzw Herausgabe einer solchen Urkunde ist weder mit den Besonderheiten des patentgerichtlichen Verfahrens als einer dem patentamtlichen Verfahren nachgeschalteten zweiten, nunmehr gerichtlichen Tatsacheninstanz vereinbar (vgl BGH GRUR 1969, 562 "Appreturmittel"; 1995, 333, 337 "Aluminium-Trihydroxid"; 1998, 938, 939 "DRAGON"), noch gebietet der rechtsstaatliche Grundsatz eines effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz die Einführung eines unmittelbaren Zugangs zu einem Gericht.
  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

    Auszug aus BPatG, 08.10.2001 - 10 W (pat) 16/01
    Eine unmittelbar an das Bundespatentgericht gerichtete Klage auf Verpflichtung des Patentamts zur Erstellung bzw Herausgabe einer solchen Urkunde ist weder mit den Besonderheiten des patentgerichtlichen Verfahrens als einer dem patentamtlichen Verfahren nachgeschalteten zweiten, nunmehr gerichtlichen Tatsacheninstanz vereinbar (vgl BGH GRUR 1969, 562 "Appreturmittel"; 1995, 333, 337 "Aluminium-Trihydroxid"; 1998, 938, 939 "DRAGON"), noch gebietet der rechtsstaatliche Grundsatz eines effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz die Einführung eines unmittelbaren Zugangs zu einem Gericht.
  • BGH, 14.05.1998 - I ZB 9/96

    "DRAGON"; Geltendmachung der Einrede der Nichtbenutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 08.10.2001 - 10 W (pat) 16/01
    Eine unmittelbar an das Bundespatentgericht gerichtete Klage auf Verpflichtung des Patentamts zur Erstellung bzw Herausgabe einer solchen Urkunde ist weder mit den Besonderheiten des patentgerichtlichen Verfahrens als einer dem patentamtlichen Verfahren nachgeschalteten zweiten, nunmehr gerichtlichen Tatsacheninstanz vereinbar (vgl BGH GRUR 1969, 562 "Appreturmittel"; 1995, 333, 337 "Aluminium-Trihydroxid"; 1998, 938, 939 "DRAGON"), noch gebietet der rechtsstaatliche Grundsatz eines effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz die Einführung eines unmittelbaren Zugangs zu einem Gericht.
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